Wichtiger Hinweis zu unseren Terminen (Ausfallhonorar):
Unsere Praxis wird als reine Bestellpraxis geführt. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Hierdurch entstehen Ihnen keine Wartezeiten. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher (werktags) ab. Bei verspäteten Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 € (Einzeltherapie) privat in Rechnung stellen (§ 615 BGB). Eine Abrechnung mit den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen ist für ausgefallene Termine rechtlich nicht möglich. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis, da kurzfristig abgesagte Termine meist nicht so schnell neu vergeben werden können. Sollten wir einen frei gewordenen Termin kurzfristig neu besetzen können, wird selbstverständlich kein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Auch wenn Sie an einer ambulanten Gruppentherapie teilnehmen, bitten wir Sie, rechtzeitig abzusagen, wenn Sie an einem Termin nicht teilnehmen können. Bei zu kurzfristiger Absage oder wenn Sie unentschuldigt fehlen berechnen wir Ihnen ebenfalls ein Ausfallhonorar in Höhe von 35 € (Gruppentherapie), da eine Gruppentherapie umso weniger vergütet wird, je weniger Teilnehmer anwesend sind, sodass uns ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Wir arbeiten in unserer Praxis mit einem SMS-Erinnerungsservice, um möglichst zu verhindern, dass Termine vergessen und daher versäumt werden.